Die Digitalisierung der Pflegeabrechnung schreitet weiter voran. Ein zentraler Bestandteil ist der elektronische Leistungsnachweis (eLNW). Erbrachte Pflegeleistungen werden digital dokumentiert und elektronisch bestätigt. Bei der vollelektronischen Abrechnung werden neben dem Leistungsnachweis auch die Abrechnungsdaten und die erforderlichen weiteren Unterlagen elektronisch übermittelt.
Auf Grundlage des § 105 SGB XI und § 302 SGB V soll die vollelektronische Abrechnung in diesen Bereichen ab dem 1. Oktober 2027 zum gesetzlichen Standard werden. Als Abrechnungsexperte im Gesundheitswesen bereiten wir uns bereits heute umfassend auf die neuen Anforderungen vor und stehen Ihnen bei der Umstellung als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Welche Einreichungswege sind in Zukunft möglich?
Unser Ziel ist es, Ihnen künftig eine flexible Übermittlung Ihrer Abrechnungsunterlagen zu ermöglichen. Vorgesehen sind sowohl der elektronische Leistungsnachweis als auch die vollständige vollelektronische Abrechnung über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Darüber hinaus möchten wir Ihnen auch alternative Übertragungswege wie die herkömmliche E-Mail und die Einreichung papiergebundener Leistungsnachweise anbieten. Ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber diese Möglichkeiten zulassen wird, bleibt zum derzeitigen Zeitpunkt noch abzuwarten.
Digitale Abläufe. Bewährte Unterstützung.
Auch auf dem Weg zur vollelektronischen Abrechnung steht Ihre Entlastung für uns im Mittelpunkt. Unabhängig davon, welche Einreichungswege künftig zur Verfügung stehen, übernehmen wir die weitere Verarbeitung Ihrer übermittelten Daten und bereiten diese entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Kostenträger auf.
Damit ist sichergestellt, dass Sie auch mit Einführung des eLNW Ihre Abrechnung an die AS AG auslagern können und von Services wie Vorfinanizierung und Rückläuferbearbeitung profitieren können.
Weniger Verwaltungsaufwand
Wir entlasten Sie bei der Abrechnung mit den Kostenträgern, damit Ihnen mehr Zeit für die Pflege und Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten bleibt.
Finanzielle Flexibilität
Mit unserem Vorfinanzierungsangebot können Sie Ihre Liquidität planbarer gestalten, Ihre erbrachte Leistung bereits ab 48h ausgezahlt bekommen und so die Zeit bis zur Zahlung durch die Kostenträger überbrücken.
Persönliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie bei der Umstellung und steht Ihnen bei Fragen zu Ihrer Abrechnung zur Seite. Gemeinsam klären wir Ihre individuellen Anforderungen und stimmen die nächsten Schritte ab. Unterstützung bei Rückläufern. Wir kümmern uns um Ihre Rückläufer und unterstützen Sie bei der Klärung mit den Kostenträgern. So reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand und entlasten Ihr Team.

Schritt für Schritt zur vollelektronischen Abrechnung
Damit die neuen Abläufe zuverlässig ineinandergreifen, bereiten wir die Umstellung schrittweise vor:
Ab Dezember 2026: interne Testphase
Wir beginnen mit der internen Erprobung der neuen Abläufe und schaffen die Grundlage für die anschließenden Tests mit unseren Kunden.
Im weiteren Verlauf: gemeinsame Erprobung
Zusammen mit ausgewählten Kundinnen und Kunden möchten wir erste Abläufe testen und Erfahrungen mit den verschiedenen Übertragungswegen sammeln.
Ab Sommer 2027: flächendeckende Annahme vorgesehen
Die flächendeckende Annahme vollelektronischer Abrechnungen ist ab Sommer 2027 geplant. Die Umsetzung hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den technischen und organisatorischen Voraussetzungen der beteiligten Parteien ab.
Gemeinsam den nächsten Schritt gehen
Sie möchten bereits vor der geplanten flächendeckenden Annahme mit der vollelektronischen Abrechnung starten oder als Testkundin oder Testkunde an der Erprobung teilnehmen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Aktuell ist die verpflichtende Einführung zum 01.10.2027 vorgesehen. Um gut auf die Umstellung vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen auseinanderzusetzen.
Ja, selbstverständlich. Auch mit der Einführung des elektronischen Leistungsnachweises können Sie weiterhin auf die AS AG als Abrechnungspartner setzen. Bewährte Leistungen wie die Vorfinanzierung und Rückläuferbearbeitung bleiben Ihnen dabei erhalten. Lediglich der Leistungsnachweis wird digital – ein Wechsel Ihres Abrechnungspartners ist dafür nicht erforderlich.
Das hängt von Ihrer aktuellen Softwarelösung ab. Wichtig ist, dass Ihre Branchensoftware künftig den elektronischen Leistungsnachweis unterstützt. Ob dafür ein Update ausreicht oder ein Wechsel erforderlich ist, sollten Sie direkt mit Ihrem Softwareanbieter klären.
Ja. Für die sichere digitale Übermittlung und Kommunikation im Zusammenhang mit dem eLNW benötigen Pflegedienste eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI).
Ja. Sie können Ihre Belege weiterhin wie gewohnt postalisch bei der AS AG einreichen, sofern der Gesetzgeber diesen Weg zulässt. Gleichzeitig prüfen wir weitere Möglichkeiten, um papierbasierte Abläufe künftig schrittweise zu digitalisieren und für Sie zu vereinfachen. Sobald es hierzu konkrete Lösungen und Informationen gibt, benachrichtigen wir Sie hierüber.
Die AS AG begleitet Sie bei der Umstellung auf den elektronischen Leistungsnachweis und informiert Sie über relevante Entwicklungen und Änderungen.