AS Abrechnungsstelle für Heil-,
Hilfs- und Pflegeberufe AG

Breitenweg 29-33
28195 Bremen

Telefon: 0421 339 08 70
Telefax: 0421 339 08 79

info@as-bremen.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Gegenstand der Vereinbarung

Der Kunde erteilt der AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG (nachstehend AS genannt) den Auftrag, die Forderung aus der Leistungserbringung gegenüber Kostenträgern oder Privatpersonen abzurechnen. Grundlage der Abrechnung sind die vom Kunden mit den Kostenträgern vereinbarten Vergütungen, die der AS vor der ersten Abrechnung zu übermitteln sind. Der Kunde verpflichtet sich, Vergütungsänderungen unverzüglich der AS mitzuteilen. Die steuerlich abzugsfähige Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus dem persönlichen Angebot.

 

2. Zusicherung von Forderungseigenschaften

Der Kunde versichert der AS, dass Rechnungen, die die AS anhand von Unterlagen des Kunden erstellt, folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Kunde ist über die Forderungen in voller Höhe verfügungsberechtigt.

Es liegen keine Pfändungsankündigungen oder angemahnte Beitragsschulden (Sozialversicherungsbeiträge) vor.

Die Forderungen sind dem Patienten / Kostenträger noch nicht in Rechnung gestellt worden.

Für eingehende Pfändungen, Aufrechnungsersuchen oder Zahlungsverbote, berechnet die AS AG 50,00 € je Vorgang.

 

3. Beitragsschulden

Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift, dass keine Beitragsschulden bei einem Kostenträger bestehen.

 

4. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen an die AS AG gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

 

5. Sofortauszahlung (Kreditgewährung)

Auf Wunsch des Kunden kann die AS Sofortauszahlungen leisten. In diesem Fall werden Forderungen in Höhe der Sofortauszahlung nach § 398 BGB an die AS abgetreten. Unsere Gebühr für die Kreditgewährung ist kalkuliert auf einen hundertprozentigen Geldeingang nach 45 Tagen und einen Jahreszins von 10,8 %.

Die AS kann bereits geleistete Sofortauszahlungen auf Forderungen vom Kunden zurückverlangen oder eine Sofortauszahlung verweigern, wenn die Forderungen nicht in der vollen Höhe bestehen, die Forderungen nicht wirksam in Rechnung gestellt werden können, die Forderungen zweimal vergeblich angemahnt wurden oder den Forderungen eine der unter Ziff. 2 und 3 dieser Vereinbarung zugesicherten Eigenschaften fehlt.

 

6. Direktzahlung

Eine Aufforderung des Kunden an den Rechnungsempfänger, die Zahlungen nicht an die AS, sondern an ihn selbst oder einen Dritten zu leisten, ist nicht zulässig. Dies gilt auch nach Ende der Zusammenarbeit für die von der AS erstellten Rechnungen. Über Zahlungseingänge beim Kunden für Rechnungen, die von der AS erstellt wurden, ist die AS unverzüglich zu unterrichten.

Um Direktzahlungen zu vermeiden, bevollmächtigt der Kunde die AS AG, die bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin hinterlegte Bankverbindung durch die Bankdaten der AS AG zu ersetzen.

 

7. Mahnverfahren

Die Rechnungen werden von der AS zweimal angemahnt, danach wird der Kunde unterrichtet.

 

8. Abwicklung von Geschäftsbeziehungen

Die gegenseitigen Forderungen der Vertragsparteien aus der Geschäftsbeziehung werden monatlich abgerechnet. Das aus der Abrechnung resultierende Guthaben wird auf das der AS bekannte Konto überwiesen. Über den Stand der Forderungen und Geldbewegungen wird der Kunde monatlich informiert. Die Unterlagen und mitgeteilte Saldenstände gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.

 

9. Vertragsdauer und -beendigung

Die Dauer des Vertrages ist unbestimmt. Der Kunde kann ohne Einhaltung einer Frist die Zusammenarbeit jederzeit beenden. Die AS kann die Zusammenarbeit mit einer Frist von vier Wochen beenden. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist ein Minusstand auf dem Geldkonto vom Kunden unverzüglich auszugleichen.

 

10. Änderungen der Vertragsbedingungen

Die jeweils gültigen AGB’s hängen in den Geschäftsräumen der AS frei zugänglich (Wartebereich) aus. Die gültige Fassung ist außerdem auf unserer Internetseite as-bremen.de einsehbar.

 

11. Datenschutz

Die AS AG verpflichtet sich, die vom Kunden übergebenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Weisungen des Kunden zu verarbeiten oder zu nutzen (§ 11 Abs. 3 BDSG). Die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung werden von der AS AG beachtet.

 

12. Salvatorische Klausel

Zusätze oder Streichungen in dieser Vereinbarung haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem gewollten Vertragsinhalt in rechtlich zulässiger Form am weitesten entspricht. Für etwaige Streitigkeiten aus der Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte des Landes Bremen zuständig.

 

Fassung 05/2011

 

Download

Unsere Allgemeine Geschäftbedingungen zum Download (PDF).

 
 
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