Die Abrechnung von Pflegeleistungen ist ein Schwerpunkt unseres Unternehmens.
Ob SGB V oder SGB XI, ob mit Datenträgeraustausch (DTA) oder über Papier, unsere Verbindungen zu den Kranken- und Pflegekassen sind bestens.
Nur mit leistungsfähiger Technik können die steigenden Anforderungen im Rahmen der Datenweitergabe (DTA) nach den §§ 105 SGB XI und 302 SGB V erfüllt werden. Über unsere zeitgemäße Serveranlage sind wir direkt mit den Datenannahmestellen der Kostenträger verbunden.
Neben dieser modernen Datenübermittlung ist jedoch der Papierversand nach wie vor erforderlich.
Neben der qualifizierten Abrechnung durch einen festen Ansprechpartner bieten wir Ihnen sehr individuell auch die Vorfinanzierung der Abrechnungssumme.
Durch unsere faire Gebührenstruktur zahlen Sie die Gebühr für die Vorfinanzierung nur auf den tatsächlich ausgezahlten Betrag.
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letzte Aktualisierung: 29.01.2009 15:42 Uhr